Info EKHN-Krisenstab
Anpassung der Corona-Grundsätze
EKHN/RahnCoronakrise: FFP2-Maske15.10.2021 pwb Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
In Hessen betreffen die Änderungen ausschließlich Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen.
In Rheinland-Pfalz wurden die geltenden Coronaregelungen ebenfalls fortgeführt, mit folgenden kleinen Änderungen:
- eine Kontakterfassung ist nur noch bei Gottesdiensten und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen erforderlich.
- Bei gastronomischen Angeboten unterliegt auch das Personal der Testpflicht und der Maskenpflicht.
- Bei Angeboten für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre dürfen unabhängig von der erreichten Warnstufe immer bis zu 25 nicht-immunisierte (ungetestete) Personen und im Übrigen nur genesene oder geimpfte Personen oder Kinder bis einschließlich 11 Jahren teilnehmen.
Bitte entnehmen Sie die genauen Bestimmungen den Grundsätzen. Beide Länder fahren mit der vorsichtigen Reduzierung von Einschränkungen fort. Der Krisenstab ermutigt daher die Kirchenvorstände und Verantwortlichen vor Ort, von den bestehenden Öffnungsmöglichkeiten behutsam und jeweils situationsabhängig Gebrauch zu machen. Die aktualisierten Grundsätze sind daher überarbeitet und (hoffentlich) klarer formuliert und um überholte Regelungen bereinigt worden. Wir nehmen damit auch Anregungen und Hinweise von Ihnen auf.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Musizieren
Für das Singen sowie das Spielen von Blasinstrumenten bleibt der Krisenstab vorsichtig und empfiehlt, bei allen Choraktivitäten die Abstände von 1,50 m untereinander, 3 m zur Leitung und Teilnahme mit Negativnachweis beizubehalten. Das tut der Krisenstab vor allem auch im Hinblick auf Kinder und Jugendliche, die noch nicht über den gleichen Impfschutz verfügen können wie Erwachsene.
Empfehlung für die Planungen zu Advent und Weihnachten
Die derzeitige rechtliche Grundlage für Coronaregelungen der Bundesländer ist die Feststellung einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite, die am 25. August vom Bundestag für längstens drei Monate festgestellt wurde. Ob und welche Corona-Regelungen der Länder es nach dem 24. November noch geben wird, ist derzeit nicht absehbar. Für die beginnenden Vorbereitungen für Advent und Weihnachten empfehlen wir daher, sich für die Planungen an den geltenden Regelungen zu orientieren.
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