Ehrenamtsakademie im Dekanat Kronberg

Angebote und Themen

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    Leben mit besonderen Bedürfnissen

    Behindert im Job – was nun?

    Peter BongardMartin Willuweit und Tim Herrmann (rechts) vom Berufsbegleitenden DienstMartin Willuweit und Tim Herrmann (rechts) vom Berufsbegleitenden Dienst

    Der Berufsbegleitende Dienst der Diakonie steht Menschen mit Handicap zur Seite. Dabei berät er sowohl Menschen mit Behinderung als auch Arbeitgeber bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz.

    Menschen mit einer Behinderung haben es im Beruf oft schwer: Dinge, die ihren Kollegen leicht fallen, stellen für sie eine Herausforderung dar. Der Berufsbegleitende Dienst des Diakonischen Werks Westerwald setzt mit seiner Hilfe genau dort an: Er berät Menschen mit Behinderung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und ist gleichzeitig auch Ansprechpartner für Arbeitgeber.

    Mehr als tausend Menschen geholfen

    Seit 1990 gibt es dieses Angebot, und im Laufe der Jahre haben dessen Mitarbeiter Martin Willuweit, Tim Herrmann und Gabriele Crezelius weit über tausend Menschen unterstützt. Voraussetzung war und ist, dass diese Männer und Frauen schwerbehindert sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behinderung schon vor dem Job bestand oder erst währenddessen eingetreten ist: Das Ziel des Berufsbegleitenden Dienstes ist immer, dass die Klienten entweder an ihrem bisherigen Arbeitsplatz bleiben oder eine ,leidensgerechte’ Alternative finden, erklärt Tim Herrmann: „Leidensgerecht bedeutet in diesem Zusammenhang einen Arbeitsplatz, der den Bedürfnissen des behinderten Menschen angepasst ist.“ 

    Vorteile in der Beschäftigung behinderter Menschen

    Ohne den engen Kontakt mit den Arbeitgebern sind solche Ziele freilich nur schwer zu erreichen. Denn oftmals weiß die Chef-Etage gar nicht, welche Vorteile in der Beschäftigung behinderter Menschen liegen, sagt Martin Willuweit: „Arbeitgeber können Zuschüsse beantragen – zum Beispiel für technische Hilfsmittel oder Betreuer, die unserem Klienten im Arbeitsalltag helfen.“ 

    Schwerbehindertenausweis ist kein Freibrief

    Auf der anderen Seite stehen auch die Menschen mit Behinderung in der Pflicht. Denn ein Schwerbehindertenausweis ist kein Freibrief, unangemessene Forderungen zu stellen, unterstreicht Tim Herrmann. „Schwerbehinderung schützt nicht immer vor Kündigung. Auch diese Männer und Frauen müssen in der Firma ihre Leistung bringen und offen für ihre Kollegen sein.“ Auch bei diesem Miteinander hilft der Berufsbegleitende Dienst und coacht sowohl Betroffene, Arbeitgeber als auch die Kollegen – und das übrigens völlig kostenlos. Denn die Finanzierung des Berufsbegleitenden Dienstes erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Übrigens nicht aus Steuergeldern, sondern aus der sogenannten Ausgleichsabgabe, wie Martin Willuweit erklärt: „Ein Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeitenden muss mindestens fünf Prozent der Belegschaft mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Ist das nicht der Fall, wird eine Ausgleichsabgabe fällig, die Projekten wie dem unseren zu Gute kommen.“

    Berufsbegleitender Dienst unterstützt körperlich und psychisch behinderte Menschen

    Der Berufsbegleitende Dienst unterstützt übrigens sowohl körperlich und psychisch behinderte Menschen – mit einer einzigen Ausnahme: „Für Männer und Frauen mit Hörbehinderung gibt es spezialisierte Angebote, etwa bei der Informa gGmbH in Neuwied“, sagt Willuweit. Abgesehen davon ist die Einrichtung für alle schwerbehinderten Menschen aus dem Westerwald- und Rhein-Lahn-Kreis offen – auch für solche, bei denen noch keine formell anerkannte Schwerbehinderung vorliegt, sagt Tim Herrmann: „Diesen Männern und Frauen helfen wir, wenn es um die entsprechenden Anträge geht.“ 

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