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    Kinderrechte stärken

    Diakonie Hessen fordert Kinderrechte in der Verfassung

    CEFutcher/istockphoto.comKinder im Kindergarten melden sich

    Kinder dürfen nicht der „Besitz“ ihrer Eltern sein. Deshalb spricht sich die Diakonie Hessen für eine Verfassungsänderung aus. Konkret fordert sie, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu regeln.

    Kinderrechte müssen in die Verfassung aufgenommen werden. Das fordern die Diakonie Hessen, der Evangelische Erziehungsverband (EREV), der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe (BVkE) sowie der Kinderschutzbund Frankfurt/Main heute bei der Tagung „Kinderrechte in die Verfassung!? –Chancen, Risiko, Auswirkungen“ im Frankfurter Dominikanerkloster.

    „Kinderrechte müssen gesetzlich verankert werden. Es ist an der Zeit, dass unsere Gesellschaft sich stark macht für die Rechte von Kindern und diese Grundforderung der UN-Kinderrechtskonvention endlich umsetzt. Denn so können Kinder verstärkt geschützt und umfassend gefördert werden“, sagt Dr. Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, vor etwa 150 Gästen aus dem ganzen Bundesgebiet. Ziel der UN-Kinderrechtskonvention ist es, dass Kinder als Menschen mit eigenen Rechten anerkannt werden.

    Was ist gut für ein Kind?

    Die UN-Kinderrechtskonvention fordert in Artikel 3, dass das Wohl des Kindes bei politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen vorrangig berücksichtigt wird. „Wir sollten uns immer fragen, was eigentlich für das Kind gut ist, und die jungen Menschen selbst dazu befragen“, so Gern. „Deutschland muss das Wohl des Kindes gesetzlich klar regeln. Denn nur so können Gerichte im Zweifelsfall im Sinne des Kindes urteilen.“ „Wir müssen der Familien-und Kinderarmut und prekären Lebenssituationen deutlich entgegen wirken. Wir setzen uns für gelingendes Aufwachsen aller jungen Menschen in Deutschland unabhängig von der Nationalität und Herkunft ein“, formulierte der Diakonie-Chef unisono mit den Veranstaltern der Tagung.

    Eine armutsfeste Kindergrundsicherung setzt Verfassungsänderung voraus

    Weiter sagte er: „Die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass es auch eine armutsfeste Kindergrundsicherung gibt. Bisher werden besondere Bedarfe von Kindern und Familien kaum berücksichtigt. Der Vorrang des Kindeswohls ist trotz aller Bemühungen und Fortschritte noch nicht in allen Köpfen angekommen. Daran müssen wir alle gemeinsam arbeiten.“

    An der Tagung im Dominikanerkloster haben etwa 150 Fachleute und politische Entscheidungsträger unter anderem aus Städten, Kommunen und Kreisen, aus Justiz und Hochschule, aus der Kinder-und Jugendhilfe sowie aus verschiedenen Verbänden teilgenommen.

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