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    Justiz

    Eilantrag gegen Wormser verkaufsoffenen Sonntag abgewiesen

    sasar/istockphoto.comArm der Justizia mit Waagschale

    Die Sonntage zwischen den Jahren sollten besonderen Schutz genießen, finden ver.di und die christlichen Kirchen. Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders.

    Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gegen den verkaufsoffenen Sonntag der Stadt Worms am 29. Dezember abgewiesen. Es gebe keine von der Gewerkschaft geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine städtische Verordnung zur Ladenöffnung, teilte das Gericht in Koblenz am Dienstag mit (AZ: 6 B 11247/13.OVG). Ver.di hatte sich zuvor gemeinsam mit den Kirchen in Worms gegen den in diesem Jahr bereits dritten verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt ausgesprochen. Insbesondere in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr müsse der Sonntagsschutz Priorität genießen, argumentierten sie.

    2012 hatte auch die Stadtverwaltung einen Antrag der Einzelhändler auf Ladenöffnung am letzten Dezember-Sonntag abgelehnt und noch im Sommer deutliche Skepsis geäußert, als erneut eine Genehmigung beantragt wurde. Rund 130 Geschäftsleute aus der Innenstadt hatten daraufhin mit einer Unterschriftenliste den verkaufsoffenen Sonntag am 29. Dezember eingefordert. Der Stadtrat kam diesem Wunsch schließlich mit breiter Mehrheit nach.

    Die rheinland-pfälzischen Feiertagsregelungen erlauben Städten und Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr. Anders als die Adventszeit oder der Ostersonntag steht der Sonntag nach Weihnachten dabei nicht unter einem besonderen gesetzlichen Schutz.

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