Ehrenamtsakademie im Dekanat Kronberg

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    Menschenrechte in der Produktion

    Kirchen zur Einigung beim Lieferkettengesetz: Schritt zum Schutz von Menschenrechten

    Quelle: gettyimages_life_in_shotsLieferkettengesetzMit dem Lieferkettengesetz sollen größere deutsche Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden verpflichtet werden, ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette gerecht zu werden.

    Die Einigung der großen Koalition auf ein Lieferkettengesetz stößt bei der evangelischen und katholischen Kirche auf Zustimmung. Deutschland trage Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte in den Produktionsländern.

    Der Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin, Prälat Karl Jüsten, und der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Martin Dutzmann, haben die Einigung der Koalition zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ausdrücklich begrüßt. Die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode sei ein wichtiger und notwendiger Schritt, um den Schutz von Menschenrechten und Umwelt nicht nur in Deutschland, sondern weltweit zu stärken.

    Menschenrechte weltweit stärken

    „Bereits im vergangenen Jahr haben über 250 Bischöfe weltweit gefordert, die Menschenrechte entlang der Lieferketten effektiv zu schützen und die Rechte der Betroffenen zu wahren“, erklärt Prälat Jüsten. „Auch die Synode der EKD hat sich für die Einführung des Lieferkettengesetzes stark gemacht. Nur so kann erreicht werden, dass den in ihrer Würde und ihren Rechten verletzten Menschen entlang der Lieferketten geholfen und die Umwelt geschützt wird,“ so Prälat Dutzmann.

    Europäische Kommission will einheitliche Regelung 

    Deutschland folgt damit dem Beispiel einiger europäischer Nachbarländer wie der Niederlande und Frankreichs. Auch die Europäische Kommission arbeitet aktuell an einer einheitlichen europäischen gesetzlichen Regelung zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten entlang der Lieferketten.

    Deutschland trägt Verantwortung für Schutz der Menschenrechte

    „Gerade wir Deutschen profitieren von der globalisierten Wirtschaft und genießen die Möglichkeiten, die damit einhergehen“, erläutert Prälat Dutzmann. „Es liegt deshalb auch in unser aller Verantwortung, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt weltweit zu gewährleisten“, ergänzt Prälat Jüsten. „Die positiven Anreize, die sowohl wir als Verbraucher als auch die Unternehmen hierfür setzen können, dürfen wir nicht unterschätzen“.

    Der im Februar erschienene EKD-Text „Verantwortung in globalen Lieferketten - Ihre menschenrechtliche und sozial-ökologische Gestaltung aus evangelischer Perspektive“ steht zum Download auf www.ekd.de/lieferketten zur Verfügung.

    Der Beschluss der 12. Synode der EKD vom 9. November 2020 für ein starkes Lieferkettengesetz ist hier herunterzuladen.

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