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    Asylpaket II

    Kritik an Verschärfung des Asylrechts

    istockphoto, Joel CarilletFlüchtlings-FamilieDiese Flüchlings-Familie hat mit einem kleinen Boot aus der Türkei die griechische Insel Lesbos im Oktober 2015 erreicht

    Das Bundeskabinett hat das Asylpaket II beschlossen und will damit das Asylrecht verschärfen, um die Anzahl der ankommenden Flüchtlinge zu verringern. Doch Vertreter aus Kirche und Diakonie sehen die Vereinbarung kritisch. Der EKHN-Pressesprecher äußert verfassungsrechtliche Bedenken.

    In einer Stellungnahme an Bundesinnenminister Themas de Mazière hatte die Diakonie Deutschland Anfang des Monats bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben ihre volle Unterstützung zugesagt. Zudem zeigte sie Verständnis, dass angesichts des hohen Drucks in der Flüchtlingsfrage tatkräftiges politisches Handeln gefragt sei. Doch Kirche und Diakonie haben beim Asylpaket II, das das Bundeskabinett am 3. Februar 2016 beschlossen hat, kritische Punkte ausgemacht.  
    „In unserem Grundgesetz ist festgehalten, dass die Familie unter einem besonderem Schutz der staatlichen Ordnung steht. Deshalb frage ich: Ist die neue Regelung bezüglich des Familiennachzuges für Flüchtlinge mit eingeschränkten Schutzstatus mit unserer Verfassung vereinbar?“ so Pfarrer Volker Rahn, Pressesprecher der EKHN. Er ergänzt: „Es würde sich lohnen, das zunächst gründlich zu prüfen.“

    Auch Menschen, die vor Krieg flüchten, sind betroffen

    Die große Koalition plant, den Familiennachzug für eingeschränkt schutzberechtigte Flüchtlinge für zwei Jahre auszusetzen. Dies betrifft alle Menschen, deren Flüchtlingsanerkennung in Deutschland zwar abgelehnt wurde, die aber in Deutschland bleiben dürfen, weil ihnen im Herkunftsland Folter, erniedrigende Behandlung oder Krieg drohen würden. Diese Regelung könnte auch Flüchtlinge aus der Kriegsregion Syrien betreffen, wie Hildegund Niebch, Referentin für Flucht und Integration der Diakonie Hessen, erläutert: „Es besteht die Gefahr, dass Menschen aus Syrien nicht mehr den vollen Status eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten – damit bekommen sie nur eingeschränkten Schutz und sind von der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzuges betroffen.“

    Schutz der Familie wird ausgehebelt – Gefahr für Frauen und Kinder

    In ihrer Stellungnahme an Bundesinnenminister de Maizière hatte die Diakonie Deutschland bereits die Pläne der Bundesregierung hinterfragt: „Damit besteht keine Möglichkeit mehr, zumindest im Einzelfall den Familiennachzug zu gewähren. Stattdessen werden besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wie Frauen und Kinder vermehrt lebensgefährliche Wege nach Europa gehen.“ Seit Januar 2016 waren mehr als die Hälfte der über Griechenland in die EU eingereisten Flüchtlinge Frauen und Kinder. Im Juni 2015 lag dieser Anteil noch bei 27 Prozent.

    Kleingedrucktes

    Laut Presseberichten sollen allerdings Angehörige, die noch in Flüchtlingslagern in der Türkei, Jordanien und dem Libanon leben, vorrangig über Kontingente nach Deutschland geholt werden. Doch Hildegund Niebch macht deutlich: „Die Übernahme von Kontingenten dieser Flüchtlinge wird erst dann umgesetzt, wenn eine gesamteuropäische Lösung verabschiedet wird. Doch die ist im Moment nicht in Sicht.“

    Weitere Kritikpunkte


    Die Diakonie macht auf weitere kritische Punkte des Asylpaketes II aufmerksam, darunter:

    • das Auseinanderreißen von Familien in Deutschland durch starre Verteilungsentscheidungen,
    • Kürzungen von Sozialleistungen während der Erstaufnahmephase,
    • besondere Asylzentren mit eingeschränktem Rechtsschutz für Asylsuchende, deren Pass nicht vorliege oder die aus sicheren Herkunftsländern kämen.

    Algerien, Marokko und Tunesien – Zweifel an der Sicherheit dieser Herkunftsländer

    Zudem will das Kabinett gesondert darüber beraten, Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Würde der Bundesrat diesem Vorschlag zustimmen, könnten Asylbewerber aus diesen Ländern schneller in ihre Heimat zurück geschickt werden. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die EKD und die Deutsche Bischofskonferenz Anfang Februar allerdings darauf hingewiesen, dass Berichte von Menschenrechtsorganisationen zeigen, dass Folter in allen drei Ländern angewandt werde, auch wenn sie verboten sei. Zudem gebe es beispielsweise in Algerien Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz, die Meinungsfreiheit sei eingeschränkt, Frauen seien in vielfältiger Weise benachteiligt und einvernehmliche homosexuelle Handlungen seien gesetzlich verboten. Die Hessenschau berichtete in ihrer Online-Ausgabe, Hessens Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Stefan Grüttner planten, Asylbewerber aus Tunesien, Algerien und Marokko in Hessen künftig in den Erstaufnahmen zu belassen und nicht mehr Kommunen zuzuweisen.

    Umfassende Integrationspolitik und Friedensverhandlungen in den Blick nehmen

    EKHN-Pressesprecher Rahn plädiert stattdessen dafür, sich auf ein Gesamtkonzept für eine umfassende Integrationspolitik zu konzentrieren. Dabei sollten unterschiedliche Bereiche berücksichtigt werden, wie beispielsweise pädagogische Maßnahmen in Kindertagesstätten, Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und ein Ausbildungskonzept in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern. „Zudem ist es wichtig, dass es auf internationaler Ebene weitere Initiativen gibt, die die Konfliktparteien an einen Tisch bekommen, um friedliche Lösungen in den Herkunftsländern zu finden. Hier leistet Deutschland derzeit übrigens wichtige Arbeit.“

    Koordination der Flüchtlinghilfe von EKHN und Diakonie Hessen: Menschen wie wir

    Themen-Special "Flüchtlinge" der EKHN

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