Ehrenamtsakademie im Dekanat Kronberg

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    KV-Wahl 2021

    Post für 1,3 Millionen Wahlberechtigte

    EKHNMeine Wahl: Kirchenvorstandswahl 2021Meine Wahl: Kirchenvorstandswahl 2021

    Nicht nur in der Politik, sondern auch in der EKHN hat ein Super-Wahljahr begonnen. Am 13. Juni wollen über 10.000 Kandidatinnen und Kandidaten in die Kirchenvorstände gewählt werden. In diesen Tagen gehen die Wahlunterlagen an 1,3 Millionen Wahlberechtigte.

    EKHNWahlaufruf: Sei dabei!

    Am 13. Juni bestimmen die Kirchenmitglieder in über 1.000 Gemeinden ihr Leitungsgremium neu. Es ist für den Kurs vor Ort verantwortlich und entscheidet beispielsweise über die neue Pfarrerin ebenso wie über die Dachsanierung und die Ausrichtung der kirchlichen Kindertagesstätte.

     

    1,3 Millionen Wahlberechtigte zwischen Bromskirchen und Neckarsteinach

    Aufgerufen zur Wahl sind dabei mehr als 1,3 Millionen wahlberechtigte Gemeindemitglieder  im hessen-nassauischen Kirchengebiet zwischen Bromskirchen und Neckarsteinach, Alzey und Schlitz. In diesen Tagen erhalten sie Post mit ihren Wahlunterlagen.  

     

    Möglichkeit für neuen "e-Kontakt" zur Kirche 

    Erstmals bieten 130 Kirchengemeinden dabei auch die Möglichkeit an, online zu wählen. Zugleich haben alle Wahlberechtigten jetzt die Chance, sich für Informationen ihrer Kirche digital registrieren zu lassen. Per "e-Kontakt" erhalten sie dann aktuelle Infos. Ein Code zur Anmeldung wird mit der Wahlbenachrichtigung verschickt, der hier einfach eingegeben werden kann: ekhn.de/e-kontakt

     

    Wahlberechtigt ab 16 Jahren 

    Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswwahlen sind alle Evangelischen ab 14 Jahren, gewählt werden können evangelische Gemeindemitglieder ab 18 Jahren und – in manchen Gemeinden – Jugendmitglieder. Die Kirchenvorstandswahlen finden alle sechs Jahre statt. Für die Wahlen wird mit dem Slogan „Evangelisch. Meine Wahl!“ geworben. Bereits jetzt gibt es Informationen unter: www.meinewahl.de

     

    Kirchenvorstände sind ein evangelisches Markenzeichen

    Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und geistlich und rechtlich für das Gemeindeleben verantwortlich. Kirchenvorstandswahlen gelten als evangelisches Markenzeichen und als ein Kernstück der Ordnung der Kirche, die von Vorständen und Synoden geleitet wird.

     

    Kirchenpräsident, Vizepräsidentin und Präses rufen zur Wahl auf

    In einem gemeinsamen Appell an die Wahlberechtigten rufen der Kirchenpräsident der EKHN, Volker Jung, und die Stellvertretende Kirchenpräsidentin der EKHN, Ulrike Scherf, die Wählerinnen auf, zur Wahl zu gehen. „Bestimmen Sie mit, wer in Ihrer Gemeinde entscheidet! Ihre Stimme zählt!“, heißt in dem über die Gemeindebriefe und im Internet verbreiteten Aufruf. Nach Worten von Kirchenpräsident Jung leben die Kirche und ihre Gemeinden davon, dass Menschen sich engagieren: „Nur so sind Gottesdienste und evangelische Kindertagesstätten möglich, nur so kann es Seelsorge, Gemeindefeste und vieles mehr geben!“ Die Gemeinden spielten eine wichtige Rolle im öffentlichen Leben, wichtig sei deshalb, dem neuen Kirchenvorstand ein starkes Mandat zu geben.

     

    In der Corona-Pandemie besonders gefragt

    Vize-Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf sagt, die Corona-Pandemie zeige deutlich, wie wichtig ein gutes und menschliches Miteinander in Gemeinden und Nachbarschaften sei: „Unsere Kirchenvorstände sorgen mit anderen dafür, dass Menschen nicht allein bleiben, wenn sie Hilfe und Unterstützung brauchen.“ Gemeinden schafften Gemeinschaft und unterstützen Kinder, Familien, Singles und Ältere. Es sei wichtig, dass die Gemeindeleitung gut zusammenarbeitet und die Geschicke der Kirche vor Ort gut lenkt. Ulrike Scherf: „Sorgen Sie mit dafür, dass die Kirchenvorstände mit einer guten Wahlbeteiligung in ihr Amt berufen werden.“

     

    Kirche auf breiter Basis aufgestellt

    Ulrich Oelschläger, Präses der Kirchensynode der EKHN und damit ehrenamtlicher Vorsitzender des höchsten Gremiums der EKHN, hebt hervor, dass die Kirchenvorstandswahlen die evangelische Kirche immer wieder auf eine breite Basis stellten. Im Kirchenvorstand kämen verschiedene Berufe und Begabungen der Mitglieder zum Zuge. Präses Oelschläger appelliert: „Geben Sie Ihren Vertreterinnen und Vertretern ein starkes Mandat, damit unsere Kirchengemeinden vor Ort demokratisch und lebendig bleiben in ihrer Verkündigung – eine öffentliche und einladende Kirche, nah bei den Menschen.“

     

    Hintergrundinformationen

    • Insgesamt sind in 1.067 Kirchengemeinden 1.311.381 Evangelische ab 14 Jahren zur Wahl aufgerufen. 130 Kirchengemeinden mit 224.797 Wahlberechtigten bieten die neue Online-Wahl an. Für die „allgemeine Briefwahl“ haben sich 642 Kirchengemeinden mit 704.809 Wahlberechtigten entschieden.

    • Die Kirchenvorstände haben je nach Gemeindegröße zwischen 4 und 21 Mitglieder. Im Jahr 2015 wurden 9.838 Mitglieder in Vorstände gewählt, davon waren 58,8 Prozent Frauen.  Die Wahlbeteiligung betrug – bezogen auf alle beteiligten Gemeinden – durchschnittlich 18,5 Prozent.

    • Kirchenvorstände in der EKHN werden jeweils für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt den allgemeinen demokratischen Regeln gemäß in „gleicher, freier, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl“.

    • Die EKHN baut sich „von der Basis her“, von den Gemeinden auf. Nach dem Amtsantritt wählen die neuen Kirchenvorstände jeweils Delegierte in die Dekanatssynoden der jeweiligen Regionen, die wiederum die Mitglieder der Kirchensynode bestimmen, des obersten Gremiums der EKHN.

    • Für die Durchführung der Wahlen sind die Kirchengemeinden selbst verantwortlich. Sie konnten auch über die Einteilung der Wahlbezirke entscheiden und das Wahlverfahren im Einzelnen festlegen. So gibt es – unterschiedlich in einzelnen Gemeinden – neben der Möglichkeit im Wahllokal bzw. per Briefwahl zu wählen, auch die Online-Wahl und die „Allgemeine Briefwahl“ für alle. Bei dieser Wahlform erhalten alle Wahlberechtigten die Unterlagen zur Briefwahl automatisch zugestellt.

    • Zu „Jugendmitgliedern im Kirchenvorstand“ können junge Gemeindemitglieder ab 14 Jahren gewählt werden. Damit macht es die EKHN zum zweiten Mal möglich, dass Jugendliche mit Rede- und Antragsrecht aktiv am Entscheidungsprozess der Leitung der Gemeinde mitwirken können. Erstmals gab es bei der vorhergehenden Wahl im Jahr 2015 sogenannte „Jugenddelegierte“.

    • Nach den Wahlen am 13. Juni 2021 wird die neue Wahlperiode für die Kirchengemeinden am Mittwoch, 1. September 2021, beginnen. Beginn der neuen Wahlperiode der Dekanatssynoden ist der 1. Januar 2022. Beginn der Amtszeit der Dreizehnten Kirchensynode ist der 1. Mai 2022.

    • Für die Kirchenvorstandswahl wirbt die EKHN 2021 mit dem Slogan: „Evangelisch. Meine Wahl!“ Die Gestaltungslinie setzt auf weitere Claims, farbenfrohe Elemente und Illustrationen und wurde von der Wiesbadener Grafikerin Sandra Pfaul, Agentur „feenial design“, gestaltet. Zur Wahl stellt die EKHN den Gemeinden eine Reihe von Kommunikationsmitteln von Druckvorlagen bis zu individualisierbaren Plakaten zur Verfügung. Bis zur Wahl kommen auch Aktionen in Social Media hinzu.


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