Wahlrecht
Landtag will Wahlausschluss von Behinderten abschaffen
funky-data/gettyimages.deAuch wer auf Betreuung angewiesen ist, darf bald in Rheinland-Pfalz wählen21.03.2019 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
In Rheinland-Pfalz sollen schon in diesem Jahr auch rechtlich betreute behinderte Menschen ihre Bürgermeister und Stadträte wählen können. Das sieht eine geplante Änderung des Kommunalwahlgesetzes vor, auf die sich die Regierungsfraktionen SPD, FDP und Grüne und die oppositionelle CDU geeinigt haben. „Das rheinland-pfälzische Wahlrecht wird damit inklusiver“, heißt es in einer am Mittwoch verbreiteten gemeinsamen Erklärung. Damit könnte die kuriose Situation entstehen, dass bislang vom Wahlrecht ausgeschlossene psychisch Kranke und Behinderte am 26. Mai zwar an den landesweiten Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, nicht jedoch an der zeitgleich stattfinden Europawahl.
Die Pläne von Ampel-Fraktionen und CDU sehen vor, dass die Gesetzesänderung bereits in der kommenden Woche im Mainzer Landtag beraten und beschlossen werden könnte. Vorgesehen ist, dass Menschen, denen ein gesetzlicher Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt ist, sowohl das aktive wie auch das passive Wahlrecht erhalten. Ohne Streichung der bisherigen Wahlrechtsausschlüsse bestehe die Gefahr, dass die Kommunalwahlen angefochten werden könnten, hieß es im Landtag. Nach Angaben des Mainzer Sozialministeriums betrifft die Neuregelung in Rheinland-Pfalz rund 2.200 Personen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass rechtlich betreute Behinderte nicht mehr pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Die Bundesregierung will, dass eine entsprechende Reform erst zum 1. Juli und somit nicht mehr vor der Europawahl in Kraft tritt. FDP, Grüne und Linke haben rechtliche Schritte dagegen angekündigt.
© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken