§2bUStG
Neuer Infobrief zur Umsatzsteuer
EKHN
Ab 1. Januar 2023 können auch Kirchengemeinden, Dekanate und kirchliche Verbände der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Das Projekt Umsatzsteuer unterstützt die Körperschaften der EKHN in der geordneten und gesetzeskonformen Umsetzung der Änderungen des §2bUStG. Aktuelle Infos im neuen Brief.
01.09.2021
pwb
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Autor: Peter W. Bernecker
Kategorie:
Ehrenamt-MTK
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Die Themen der Ausgabe Nr. 4 - September 2021:
• Schulungen in der Fläche
• Fachliche Hilfsmaterialien
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