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    Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

    Soll ich mein Kind in die Kita geben?

    YanLev/istockphoto.comKleines Mädchen mit Malkasten

    Viele Eltern fragen sich mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz: Soll ich mein Kind in eine Kita geben? Wer schnell zurück in den Beruf will, der wird sich eine gute Kita wünschen. Manche Eltern aber sind unentschlossen. Sie wollen nur das Beste für ihr Kind. Was aber ist das Beste?

    Eltern haben ab dem Kitajahr 2013/2014 Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für ihre Kinder zwischen einem und drei Jahren. Wer sein Kind lieber daheim selbst betreuen möchte, kann ab dem 01. August 2013 Betreuungsgeld beantragen. Dieses beträgt vorerst 100 Euro monatlich, ab dem 01. August 2014 soll es auf monatlich 150 Euro erhöht werden.

    Viele Eltern fragen sich nun: Soll ich mein Kind in eine Kita geben? Wer schnell zurück in den Beruf will, der wird sich eine gute Kita wünschen. Manche Eltern aber sind unentschlossen. Sie wollen nur das Beste für ihr Kind. Was aber ist das Beste?

    Schadet die Kita den Kindern?

    „Es gibt diverse Studien, wonach die öffentliche Kindertagesbetreuung den Kindern nicht schadet, ganz im Gegenteil, “ erklärt Sabine Herrenbrück, Leiterin des Fachbereichs Kindertagesstätten im Zentrum Bildung der EKHN. Tagesstätten bieten zusätzlich zu den Erfahrungen in der Familie weitere Lernanreize und Eindrücke.
    Zugleich macht sie deutlich, welch entscheidende Bedeutung die Familie für die Kleinen habe: „Eine gute Mutter-Kind-Bindung ist die Lebensversicherung für ein Kind!“ Deshalb sei es umso wichtiger, Mütter zu unterstützen. Sie sollen die Gelegenheit erhalten, sich beruflich einzubringen und kleine Freiräume für sich zu nutzen. Die Expertin erklärt: „Wenn Mütter alles für die Familie aufgeben, kann es vorkommen, dass die Kinder ihre unterschwellige Unruhe zu spüren bekommen.“
    Wichtig sei es, die Bindung zu Mutter und Vater durch Beziehungen zu anderen Personen zu unterstützten – diese können die Erzieherinnen einer Kita sein. Sie weist darauf hin, dass ein afrikanisches Sprichwort die Situation der Kindererziehung auf den Punkt bringe: „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind großzuziehen.“ Da viele Familien allerdings oft nicht mehr in eine Dorf-, Stadtteilgemeinschaft oder Großfamilie eingebunden seien,  übernehme heute die Kita diese Funktion.

    Anzahl der Erzieherinnen pro Gruppe ist entscheidend  - KiföG steht in der Kritik

    Damit die Betreuung in der Kita dem Kind zugute kommt, brauchen die Jüngsten eine feinfühlige Bezugsperson, die auf die Bedürfnisse zeitnah reagiert. Die größte Sorge besteht deshalb darin, dass nach Einführung des KiföG die einzelnen Kinder nicht mehr ausreichend und qualitativ hochwertig betreut werden können. Die Befürchtung ist, dass der einzelne Erzieher sich um mehr Kinder kümmern muss und dass mehr fachfremdes Personal zugelassen wird. Wie die neuen Regelungen tatsächlich aussehen, ist im neuen Kinderförderungsgesetz (KiföG), das im  Kita-Jahr 2013/2014 in Hessen in Kraft tritt, festgehalten. Dieses wird von vielen Sozialverbänden sowie von der EKHN kritisiert. Im April hatte die Frühjahrssynode der EKHN an die Landesregierung appelliert und Nachbesserungen für das KiföG gefordert. In dem Gesetz werden die Zuwendungen, die eine Kita erhält, neu berechnet, aber auch der Betreuungsschlüssel wird festgelegt. Für Kinder unter drei Jahren (U3) wird eine maximale Gruppengröße von zwölf Kindern festgelegt. Eltern, die ihre Kinder in eine Kita der EKHN bringen möchten, kann Sabine Herrenbrück mitteilen: „Der Betreuungsschlüssel in der EKHN liegt über den gesetzlichen Mindestvorgaben.“

    Erzieher wünscht sich mehr Fachkräfte

    „Das KiföG gefällt mir gar nicht, gerade das mit den externen Fachkräften, “ erzählt der Erzieher Sebastian Koch, der seinen echten Namen lieber nicht nennen möchte. Er arbeitet seit anderthalb Jahren in einer städtischen Kita bei Frankfurt. Fachfremde Kollegen würde er nur bei reinen Betreuungsleistungen sehen, beim Mittagessen oder Windeln wechseln etwa. Dabei wünscht er sich durchaus mehr Kollegen. „Erzieher sind häufig krank, weil man sich bei den Kindern schnell ansteckt. Ich kann mir keinen Kollegen backen, wenn drei Kollegen fehlen, dann fehlen die eben.“

    Oft könne man die pädagogische Arbeit, die man eigentlich machen sollte, aufgrund der schlechten Personalsituation nicht leisten. „Alleine kann ich kein Angebot mit den kleinen Dreijährigen machen, wenn ich nebendran zehn Sechsjährige habe, denen langweilig ist, und die wer weiß was machen.“

    Qualität zählt in Krippen

    Auch Sabine Herrenbrück ist die fachliche Ausbildung der Betreuenden wichtig. „Das macht für die Kinder ganz viel aus.“ Sie gibt aber zu: „Krippen können schädlich sein, wenn sie schlecht gemacht werden.“ In der EKHN achte man aber in den Krippen auf die Qualität der Ausbildung.

    Kitas bieten Kindern besondere Anregungen

    Trotz aller Klagen würde Sebastian Koch ein eigenes Kind lieber in die Krippe geben, als es von einer Tagesmutter oder daheim betreuen zu lassen. „Die Kinder erhalten ja viel mehr Anregungen, können neue Interessen entdecken, sich mit anderen vergleichen und neues lernen, indem sie andere Kinder beobachten können.“ Auch für die älteren Kinder sei es spannend, mit den jüngeren in Kontakt zu kommen, sich zu kümmern. Wie in einer Großfamilie könnte hier die Sozialkompetenz gestärkt werden.

    Gleiche Chancen für alle Kinder durch Krippen

    Sorgen bereitet auch Dr. Alexander Dietz, dem Referenten für Ethik und Sozialpolitik beim Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN) nicht die öffentliche Kinderbetreuung, sondern das Betreuungsgeld: „Wir sehen unseren Auftrag gerade bei den Armen, den Ausgegrenzten und den Randgruppen. Für die ist das Betreuungsgeld nicht sinnvoll. Die gesellschaftliche Teilhabe dieser Gruppen wird besser gefördert, wenn die Kinder tagsüber in Einrichtungen betreut werden.“

    Wer bekommt Betreuungsgeld?

    Ab dem 01. August 2013 können Eltern das Betreuungsgeld beantragen, wenn ihr Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und sie für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Außerdem müssen die Elterngeldmonate verbraucht sein.

    Das Betreuungsgeld kann für Kinder ab dem 15. bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Zunächst beträgt das Betreuungsgeld pro Kind 100 Euro monatlich, ab dem 1. August 2014 sollen pro Kind 150 Euro im Monat gezahlt werden. Das Betreuungsgeld kann maximal 22 Monate pro Kind bezogen werden. Hat eine Person mehrere Kinder, die diese Kriterien erfüllen, kann sie für jedes der Kinder Betreuungsgeld beziehen.

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