Ehrenamtsakademie im Dekanat Kronberg

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    Ökumene

    Papst äußerte sich zum gemeinsamen Abendmahl

    istockphoto, neneosPapst FranziskusPapst Franziskus setzt immer wieder mit viel Wärme und Mitmenschlichkeit mutige Impulse

    Darf eine evangelische Ehefrau gemeinsam mit ihrem katholischen Mann zum Abendmahl gehen? Zu einer solchen Frage hat sich Papst Franziskus geäußert: „Wenn wir dieselbe Taufe haben, müssen wir gemeinsam gehen.“ Wie lässt sich seine Aussage verstehen?

    Evangelische Christen sind bisher vom katholischen Abendmahl, der Eucharistie, in der Regel ausgeschlossen. Doch nun hat Papst Franziskus ein deutliches Signal gesetzt. Daran erinnert Dr. Paul Metzger vom Konfessionskundlichen Institut in einem Beitrag. Als Papst Franziskus die evangelisch-lutherischen Gemeinde in Rom am Sonntag, 15.11.2015, besucht hat, beantwortete er die Frage der Abendmahlsteilnahme in konfessionsverbindenden Ehen mit dem Hinweis auf die gemeinsame Taufe. Der Papst sagte: „Ein Glaube, eine Taufe, ein Herr, so sagt uns Paulus, und daraus ziehen Sie dann die Konsequenzen!“ Die Taufe sei das entscheidende Ereignis. „Wenn wir dieselbe Taufe haben, müssen wir gemeinsam gehen.“ Auf die Taufe komme es an – nicht auf die unterschiedlichen Lehren von Amt und Eucharistie/Abendmahl.

    Papst: Das Leben ist größer als die Theologie

    Franziskus weiter: „Wenn Sie gemeinsam beten, wächst diese Taufe, wird stark; wenn Sie Ihre Kinder lehren, wer Jesus ist, warum Jesus gekommen ist, was Jesus getan hat - dann machen Sie dasselbe, sei es in lutherischer oder in katholischer Sprache, aber es ist dasselbe.“ Der Kern des Glaubens sei derselbe. Dessen Interpretationen sind weniger bedeutsam und sollen Christen nicht grundlegend trennen. Die Unterschiede in den Konfessionen seien also nur noch sprachliche, der Inhalt sei derselbe. Die Lehre sei schwer zu verstehen und sollte denen überlassen werden, die sich damit auskennen, so Papst Franziskus. Das Leben sei aber größer als die Theologie, größer als „die Erklärungen und Interpretationen“ der Lehre. Dogmatik-Bücher und Interpretationen stünden hinter dem Gewissen des Einzelnen zurück.

    Wechselseitiger Besuch des Abendmahls rückt in den Bereich des Möglichen

    Für die Menschen, die sich fragen, ob sie an der Eucharistie bzw. am Abendmahl teilnehmen dürfen, stellt der Papst deshalb ganz klar fest: „Sprechen Sie mit dem Herrn, und schreiten Sie voran!“ In der konkreten Situation kann dies als Aufruf zum „konfessionellen Ungehorsam“ verstanden werden, als Aufruf zum wechselseitigen Besuch des Herrenmahls. Die Selbstprüfung des Einzelnen stellt damit das entscheidende Kriterium dar – nicht der Gehorsam gegenüber der kirchlichen Lehre.

    Vorbereitende Gedanken auf dem Ersten Ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003

    Der lange schon geforderten eucharistischen Gastfreundschaft ist damit auf der Ebene der persönlichen Entscheidung die Tür weit geöffnet worden. Dass die Taufe die entscheidende Grundlage für diese gegenseitige Gastfreundschaft darstellt, wurde bereits im Jahr 2003 – in der Vorbereitung zum Ersten Ökumenischen Kirchentag in Berlin – von den ökumenischen Instituten in Straßburg, Tübingen und Bensheim gesehen und theologisch begründet. Die Taufe als das sakramentale Band der Einheit gilt als ausreichende Voraussetzung für eine gemeinsame ökumenische Mahlfeier. Dies bestätigt der Papst mit seinen Worten.

    Paul Metzger, Konfessionskundliches Institut

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